Bei einer Scheidung gibt es für die gemeinsame Immobilie drei realistische Wege: verkaufen und den Erlös teilen, ein Partner übernimmt und zahlt den anderen aus, oder gemeinsam vermieten und die Entscheidung vertagen. Welcher Weg möglich ist, entscheidet meist die Bank – die Tragbarkeit muss ein Einkommen allein stemmen. Basis jeder Lösung ist eine neutrale Bewertung, die beide Seiten akzeptieren.
Die gemeinsame Immobilie ist bei einer Trennung fast immer der grösste Vermögenswert – und gleichzeitig der emotional aufgeladenste. Sie ist das Zuhause der Kinder, das Ergebnis gemeinsamer Jahre und die Grundlage der Altersvorsorge in einem.
Diese Seite ordnet die Optionen sachlich ein. Wir ersetzen keine Rechtsberatung – für die güterrechtliche Auseinandersetzung brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt. Was wir beitragen, ist die Zahl, auf der alles aufbaut: eine neutrale, für beide Seiten nachvollziehbare Bewertung.
Verkaufen, auszahlen oder vermieten – die Entscheidungshilfe
Verkaufen und Erlös teilen
Wenn keiner die Liegenschaft allein tragen kann oder beide einen sauberen Schnitt wollen.
Der Verkaufserlös ist objektiv teilbar, die Hypothek wird abgelöst, beide starten finanziell neu. Emotional oft schwer, wirtschaftlich meist die klarste Lösung – besonders wenn Kinder ohnehin den Wohnort wechseln.
Ein Partner übernimmt und zahlt aus
Wenn ein Partner die Tragbarkeit allein erfüllt – und das Zuhause für die Kinder erhalten bleiben soll.
Der übernehmende Partner löst den anderen aus dem Grundbuch und aus der Hypothek. Zwei Hürden: Die Bank muss die Tragbarkeit mit einem Einkommen akzeptieren (kalkulatorisch mit rund 5 % Zins gerechnet), und der Auszahlungsbetrag muss finanzierbar sein.
Gemeinsam vermieten
Wenn ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt ungünstig ist oder beide Zeit brauchen.
Beide bleiben Eigentümer, die Mieteinnahmen decken die Hypothek. Das verschafft Luft, hält aber die wirtschaftliche Verbindung aufrecht – inklusive gemeinsamer Entscheide über Unterhalt, Mieter und Investitionen.
Die neutrale Bewertung als Basis der Auseinandersetzung
In Trennungssituationen liegen die Wertvorstellungen fast immer auseinander – und zwar vorhersehbar: Wer auszieht, schätzt den Wert tendenziell höher ein; wer übernehmen möchte, tendenziell tiefer. Das ist kein böser Wille, sondern eine völlig normale Verzerrung.
Deshalb zählt bei einer Bewertung in dieser Situation vor allem eines: Akzeptanz durch beide Seiten. Wir bewerten vor Ort, legen die Vergleichstransaktionen offen und erklären die Herleitung so, dass beide sie nachvollziehen können. Auf Wunsch stellen wir das Ergebnis beiden Parteien gleichzeitig vor – das verhindert den Verdacht, jemand habe „seine“ Zahl bestellt.
Die Erstbewertung ist kostenlos und unverbindlich. Für die güterrechtliche Auseinandersetzung oder ein Gerichtsverfahren erstellen wir auf Wunsch ein schriftliches Verkehrswertgutachten.
Auszahlung berechnen: Was gehört in die Rechnung?
- Verkehrswert der Liegenschaft – neutral ermittelt.
- Minus Hypothek, die der übernehmende Partner weiterführt.
- Minus eingebrachte Eigengüter – etwa eine Erbschaft oder Schenkung, die nachweislich in den Kauf floss.
- WEF-Vorbezüge aus der Pensionskasse beider Partner – sie sind bei der Vorsorgeteilung zu berücksichtigen.
- Latente Grundstückgewinnsteuer – die aufgeschobene Steuerlast, die der übernehmende Partner später beim Verkauf trägt.
- Wertvermehrende Investitionen und wer sie finanziert hat.
Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist der teuerste: Wer eine Liegenschaft zum vollen Verkehrswert übernimmt, ohne die latente Steuer abzuziehen, zahlt faktisch zu viel – und merkt es erst Jahre später.
Diskreter Verkauf in einer sensiblen Situation
Ein öffentliches Inserat mit Fotos des eigenen Wohnzimmers ist in einer Trennungssituation für viele undenkbar – besonders in kleinen Gemeinden, wo das Objekt sofort zugeordnet wird.
In diesen Fällen vermarkten wir off-market: gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten aus unserem Käufernetzwerk, ohne Portalinserat, ohne Verkaufsschild, mit Besichtigungen nach Absprache. Der Kreis ist kleiner, dafür sind die Interessenten vorqualifiziert – bei marktgerechter Preisstellung führt das in Nidwalden regelmässig zum Ziel.
Ablauf mit immo otti
- Vertrauliches ErstgesprächEinzeln oder gemeinsam – wie es für Sie stimmt. Wir hören zu und ordnen die Möglichkeiten ein, ohne Partei zu ergreifen.
- Neutrale Bewertung vor OrtNachvollziehbare Marktwertschätzung, auf Wunsch beiden Parteien gleichzeitig präsentiert. Kostenlos.
- Varianten durchrechnenVerkauf, Übernahme mit Auszahlung oder Vermietung – inklusive Tragbarkeit, WEF und latenter Steuer.
- UmsetzungAuf Wunsch übernehmen wir den Verkauf – diskret, koordiniert mit Anwälten und Notariat, bis zur Beurkundung.
Häufige Fragen zu Immobilien bei Scheidung
Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus?
Wie wird der Auszahlungsbetrag berechnet?
Kann ich den Verkauf gegen den Willen meines Ex-Partners erzwingen?
Muss bei einer Scheidung Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden?
Was passiert mit dem WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse?
Können wir die Immobilie diskret verkaufen?
Lohnt es sich, mit dem Verkauf bis nach der Scheidung zu warten?
Arbeiten Sie für beide Seiten?
Was, wenn wir uns nicht einig sind, ob verkauft wird?
Neutrale Bewertung – vertraulich und kostenlos
Eine Zahl, die beide Seiten akzeptieren können. Unverbindlich.